Förderung und Steuer

 

Photovoltaik Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt und somit staatlich garantiert.

Einspeisevergütung EEG-Zeitraum

Sie beträgt für  die im Jahr 2008 in Betrieb genommenen dachseitig montierten PV-Anlagen 0,4675€ je eingespeister  KWh.  Die Vergütung ist für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Jahre garantiert. Die Förderung des EEG differenziert in 2008 Photovoltaik-Installationen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen. Ab 2009 wird nur noch zwischen Dach- und Freiflächenanlagen unterschieden.

 

Anlagenart

2008

Degression 2009 in %

2009

Gebäude <30kW

0,4675 €

8%

0,4301€

Gebäude ab 30 kW

0,4448 €

8%

0,4091€

Gebäude ab 100 kW

0,4399 €

10%

0,3958€

Gebäude >1000 kW

0,4399€

25%

0,3300€

Freilandanlagen

0,3549 €

10%

0,3194€

Besonderheiten:

Anlagen über 30 kWp erhalten für die Teile der Anlage, die über 30, 100 bzw. 1000 kWp liegen, die jeweils reduzierte Vergütung. (siehe obige Tabelle).

Beispiel: Die durchschnittliche Vergütung für eine 1230 kWpeak Aufdachanlage für 2009 errechnet sich wie folgt:  

(30*0,4301€+70*0,4091€+900*0,3958€+230*0,3300€)/1230


 resultierende durchschnittliche Vergütung je kWpeak 0,3851€ 


Einspeisevergütung nach 20 Jahren

Ist die Festschreibung der Einspeisevergütung ausgelaufen, richtet sich die Höhe der Vergütung nach den zu dieser Zeit zu erwartenden Strompreisen. Konservative Schätzungen gehen von einer jährlichen Energiepreissteigerungsrate von 4-9% aus. Bei der Annahme einer mittleren Teuerungsrate von 6% ergibt sich, ausgehend von einem Endverbraucherpreis von 0,20€ in 20 Jahren ein Endkunden-Strompreis von ca. 0,60€. Der Börsenpreis für Solarstrom wird, ausgehend vom derzeitigen reelen Börsenpreises von ca. 0,08€ in 20 Jahren ca. 0,28€ betragen .

Die tatsächliche Einspeisevergütung wird eine Mischung zwischen diesen Werten sein, da der Photovoltaik-Anlagenbetreiber einen Teil der erzeugten Strommenge selbst verbrauchen kann und nach dem EEG-Zeitraum anfänglich bei rund 0,35€/kWh liegen mit weiter steigender Tendenz.


Zudem werden in den nächsten Jahren auch attraktive Stromspeichermedien auf den Markt kommen, die einen höheren Anteil des Eigenverbrauchs bis hin zur vollständigen Eigennutzung ermöglichen werden, mit einem entsprechend höheren Ertrag der PV-Anlage nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung.

Sicher ist, dass Sie als privater Energieerzeuger zukünftig Strompreissteigerungen auch etwas Positives abgewinnen werden.

 


 
Photovoltaik Einkommensteuer

Der durch die Photovoltaik-Anlage entstehende Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und muss im Zuge der Einkommensteuer-Erklärung in der Anlage GSE eingetragen werden. Zusätzlich ist die Überschussermittlung in der Anlage EÜR darzustellen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen.

Ermittlung Einnahmeüberschuss

Der Überschuss ergibt sich durch die Summierung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage des jeweiligen Jahres entstanden sind. Die Einnahmen ergeben sich aus den Zahlungen des Netzbetreibers für den eingespeisten Strom.
Die Ausgabenseite beinhaltet vor allem etwaig gezahlte Darlehenszinsen und die anteilige Abschreibung der PV-Anlage. Ferner können zu berücksichtigen sein: Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Versicherungsgebühren, Zählermiete, Kontoführung, evtl. Steuerberatung usw., sofern sie im jeweiligen Wirtschaftsjahr bezahlt wurden.

Die Höhe der AfA kann zur Minderung der Steuer in gewissen Grenzen beeinflusst werden.

Zu- und Abflussprinzip

Für alle Zahlungen gilt das Zufluss-und Abflussprinzip, d.h. alle Beträge werden in dem Jahr ihres tatsächlichen Geldflusses berücksichtigt.


 

 
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