Einspeisevergütung EEG-Zeitraum
Sie beträgt für die im Jahr 2011 in Betrieb genommenen dachseitig montierten PV-Anlagen 0,2874 € je eingespeister KWh. Die Vergütung ist für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Jahre garantiert. Die Förderung des EEG differenziert in 2008 Photovoltaik-Installationen auf Dächern und Freiflächen.
Ab 2009 wird nur noch zwischen Dach- und Freiflächenanlagen unterschieden.
Eine vorgezogene Degression kann abhängig von der Zubaumenge des aktuellen Jahres durch die Regierung vorgezogen werden. Aktuelle Vergütungen bekommen Sie über uns.
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Anlagenart |
ab: 2011 |
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Gebäude <30kW |
0,2874 € |
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Gebäude ab 30 kW |
0,2733 € |
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Gebäude ab 100 kW |
0,2586 € |
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Gebäude >1000 kW |
0,2156 € |
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Freilandanlagen |
0,2207 € |
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Seit 2009 besteht auch die Eigenstromverbrauch-Regelung, gerne bekommen Sie auch darüber unverbindlich Informationen von uns !