Förderung

 

Photovoltaik Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt und somit staatlich garantiert.

Einspeisevergütung EEG-Zeitraum

Sie beträgt für  die im Jahr 2011 in Betrieb genommenen dachseitig montierten PV-Anlagen 0,2874 € je eingespeister  KWh.  Die Vergütung ist für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Jahre garantiert. Die Förderung des EEG differenziert in 2008 Photovoltaik-Installationen auf Dächern und Freiflächen.

Ab 2009 wird nur noch zwischen Dach- und Freiflächenanlagen unterschieden.


Eine vorgezogene Degression kann abhängig von der Zubaumenge des aktuellen Jahres durch die Regierung vorgezogen werden. Aktuelle Vergütungen bekommen Sie über uns.

 

Anlagenart

ab: 2011



Gebäude <30kW

0,2874 €



Gebäude ab 30 kW

0,2733 €



Gebäude ab 100 kW

0,2586 €



Gebäude >1000 kW

0,2156 €



Freilandanlagen

0,2207 €




Seit 2009 besteht auch die Eigenstromverbrauch-Regelung, gerne bekommen Sie auch darüber unverbindlich Informationen von uns !
 
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